Stromvertrag – Vertragsnachfolge

Um in den Vertrag nachzufolgen, muss der frühere Kunde unbedingt den Vertrag bereits gekündigt haben.

Die Vertragsnachfolge kann direkt im Büro des Städtischen Elektrizitätswerkes in Sterzing, Neustadt 28, beantragt werden. Dabei ist zu beachten:

  • Wenn der auf den Namen einer natürlichen Person ausgestellte Vertrag von einer anderen Person unterzeichnet wird, braucht es eine Vollmacht.
  • Ist der Vertrag auf eine Gesellschaft ausgestellt, muss gegebenenfalls die Vollmacht auf  Briefpapier mit Briefkopf, eine Kopie der Eintragungsbescheinigung bei derHandelskammer oder der Handelskammerauszug (bzw. wahlweise eine Kopie über die Zuweisung der Mehrwertsteuernummer des zuständigen Amtes) sowie eine Kopie der Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
  • Für die Inanspruchnahme der begünstigten Haushaltsstromtarife am meldeamtlichen Wohnsitz des Antragstellers ist ein entsprechendes Dokument vorzuweisen (Identitätskarte, anderweitiges geeignetes Dokument oder einschlägige Ersatzerklärung).
  • Katasterdaten

Zuständig

DEU