Einrichtungen
Die Genossenschaften, Körperschaften und beteiligten Gesellschaften, in denen die Gemeinde Mitglied ist, um die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich zu vertreten.
Die Maßnahmen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten bis auf Widerruf bzw. bis zur Entspannung der aktuellen Trockenheitssituation bei Herabstufung der Warnstufung von "mittel" auf "nieder".
Die Genossenschaften, Körperschaften und beteiligten Gesellschaften, in denen die Gemeinde Mitglied ist, um die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich zu vertreten.