Stromtarife

Festgelegt durch die Beschlüsse der staatlichen Aufsichtsbehörde Nr. 188/08, 191/08, 35/09 und 80/09. Alle Preise verstehen sich ohne MWSt.

Sozialbonus auf Stromlieferung

Mit dem Finanzgesetz 2008 wurde für Haushaltskunden ein "Sozialbonus" für die Stromlieferung beschlossen. Die staatliche Stromregulierungsbehörde ermöglichte mit dem Beschluss 117/08 vom 6 August 2008 den Stromverteilern bestimmte Tarifkomponenten in die Stromverrechnung einzufügen mit denen wirtschaftlich und gesundheitlich benachteiligte Familien eine Reduzierung der Stromspesen erhalten.

Anspruch auf diesen "Sozialbonus" haben:

  • Haushaltskunden mit Wohnsitz am Lieferort und einer Bezugsleistung von maximal 3 kW bei Familien bis 4 Personen, mit ISEE Indikator unter 7.500,00 €
  • Haushaltskunden mit Wohnsitz am Lieferort und einer Bezugsleistung von maximal 4,5 kW bei Familien über 4 Personen, mit ISEE Indikator unter 7.500,00 €
  • Haushaltskunden in physischer Notlage welche lebenserhaltende elektromedizinische Geräte benutzen Bonusse für physische und wirtschaftliche Notlage sind kumulierbar.

Sämtliche Kunden können sich auf dem Portal der Aufsichtsbehörde www.autorita.energia.it informieren und Vorlagen herunterladen, welche bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes abgegeben werden. Es ist nicht notwendig sämtliche Dokumente auch dem Städtischen Elektrizitätswerk Sterzing abzugeben, da diese intern weitergeleitet werden.

Zuständig

DEU