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Home > Kindergartengebühren
Die monatliche Gebühr, welche die Eltern für jedes in den drei Landeskindergärten der Gemeinde eingeschriebene Kind zu entrichten haben, wird unabhängig von der Höhe des Jahreseinkommens für das laufende Kindergartenjahr folgendermaßen festgelegt:
62,00 Euro für das 1. Kind,57,00 Euro für jedes weitere Kind
78,00 Euro für das 1. Kind einer anderen Gemeinde,76,00 Euro für jedes weitere Kind einer anderen Gemeinde
Die monatliche Gebühr für jene Familien, deren Kinder die Vollzeit in Anspruch nehmen, wird für das laufende Kindergartenjahr folgendermaßen festgelegt:
80,00 Euro für das 1. Kind,75,00 Euro für jedes weitere Kind
102,00 Euro für das 1. Kind einer anderen Gemeinde,100,00 Euro für jedes weitere Kind einer anderen Gemeinde
01.12.2022