Kindergartengebühren

Die monatliche Gebühr, welche die Eltern für jedes in den drei Landeskindergärten der Gemeinde eingeschriebene Kind zu entrichten haben, wird unabhängig von der Höhe des Jahreseinkommens für das laufende Kindergartenjahr folgendermaßen festgelegt:

62,00 Euro für das 1. Kind,
57,00 Euro für jedes weitere Kind

78,00 Euro für das 1. Kind einer anderen Gemeinde,
76,00 Euro für jedes weitere Kind einer anderen Gemeinde

Die monatliche Gebühr für jene Familien, deren Kinder die Vollzeit in Anspruch nehmen, wird für das laufende Kindergartenjahr folgendermaßen festgelegt:

80,00 Euro für das 1. Kind,
75,00 Euro für jedes weitere Kind

102,00 Euro für das 1. Kind einer anderen Gemeinde,
100,00 Euro für jedes weitere Kind einer anderen Gemeinde

01.12.2022

DEU