In dieser Verordnung steht, wann man weniger oder mehr Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zahlen muss. Wer zum Beispiel Wohnungen vermietet oder sie kostenlos an nahe Verwandte gibt, kann unter bestimmten Bedingungen weniger Steuer zahlen. Es gibt aber auch Fälle, in denen man mehr zahlen muss, etwa wenn eine Wohnung leer steht oder nicht genutzt wird.