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Der Plakatierungsdienst hat den Zweck, die Anbringung der Plakate auf den im Gemeindegebiet bestehenden...
01.12.2022
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Der Plakatierungsdienst hat den Zweck, die Anbringung der Plakate auf den im Gemeindegebiet bestehenden kommunalen Plakatträgern bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Flächen zu gewährleisten.
Die Nutzung des Dienstes ist kostenpflichtig
Zuletzt aktualisiert: 18.04.2025, 12:49 Uhr