Verordnung über die Haltung von Hunden und anderen Tieren

Die Verordnung der Stadtgemeinde Sterzing regelt die Haltung und Führung von Hunden und anderen Tieren im öffentlichen Raum.

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Veröffentlichungsdatum

22.05.2002

Beschreibung

Hunde und gefährliche Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt an öffentlichen Orten gelassen werden, und nur erfahrene Personen dürfen sie führen. Hundebesitzer müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keine öffentlichen Flächen verschmutzen, und sie müssen immer Schaufel und Beutel dabeihaben, um Hundekot zu entfernen. In öffentlichen Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden, große Hunde brauchen zusätzlich einen Maulkorb, und auf Kinderspielplätzen sind Hunde verboten; bei Verstößen drohen Geldstrafen.

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Veröffentlichungsdatum

22.05.2002

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 08:19 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen