Innerörtliche Gemeindestraßen ab sofort bei Verkehrsüberlastung gesperrt

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Der Bürgermeister verordnet mit sofortiger Wirkung die Sperrung der innerörtlichen Gemeindestraßen in Fällen von Überlastung oder Staubildung.

Damit soll an Stau-Tagen in erster Linie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet und Notfallfahrzeugen die uneingeschränkte Durchfahrt ermöglicht werden, aber auch die innerörtliche Mobilität gewährleistet bleiben.

Die vorübergehenden oder für einen bestimmten Zeitraum geltenden Durchfahrtsverbote  werden nach Bedarf in den jeweiligen Straßen durch entsprechende Hinweisschilder angezeigt.

Ausgenommen vom Durchfahrtsverbot sind alle Fahrzeuge, die aus spezifischen und gerechtfertigten Gründen Zugang zu den gesperrten Bereichen benötigen, wie zum Beispiel Wohnsitz, Arbeitsstätte, Besorgungen (Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, usw.) oder andere Notwendigkeiten.

Eine Durchfahrt durch die gesperrten Bereiche allein zum Zweck der Umgehung des Verkehrs oder zur Vermeidung von Staus ist nicht gestattet.

Die zuständigen Behörden, sowie die beauftragten Kräfte des Zivilschutzes sind in Abstimmung mit den Polizeikräften ermächtigt, die Zufahrten zu den gesperrten Bereichen zu überwachen und die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen.

17.10.2024

DEU